Was ist eine Auflassung und was ist eine Auflassungs- bzw. Eigentumsverschaffungsvormerkung?
Als Auflassung wird die Einigung von Verkäufer und Käufer über den Eigentumsübergang einer Immobilie bezeichnet. Eine Auflassungs- oder Eigentumsverschaffungsvormerkung sichert den Anspruch des Käufers auf Verschaffung des Eigentums, sein sog. Anwartschaftsrecht, ab. Eine Vormerkung ist zwar keine Grundbuchsperre, als welche sie oftmals vereinfachend bezeichnet wird. Sie sichert dennoch die Rechtsposition des Vormerkungsberechtigten ab. Denn ohne seine Zustimmung nach der Vormerkung in das Grundbuch eingetragene Rechte oder Belastungen sind dem Vormerkungsberechtigten gegenüber unwirksam und er kann die Löschung dieser Rechte verlangen.