Warum erwerben mein Ehepartner und ich die Immobilie zu je 1/2 Anteil? Gehört uns die Immobilie denn nicht gemeinsam?
Wer nach deutschem Recht die Ehe miteinander eingeht und keinen anderen Güterstand durch Ehevertrag vereinbart, lebt in der sog. Zugewinngemeinschaft – dem gesetzlichen Güterstand – miteinander. In der Zugewinngemeinschaft behält und hat jeder Ehepartner sein eigenes Vermögen. An einer gemeinsam angeschafften Immobilie erwirbt deshalb jeder Ehepartner seinen eigenen ideellen Anteil, der Teil seines eigenen Vermögens ist. Gemeinschaftliches Eigentum wird deshalb nicht erworben.