Sollte ich vor der Kaufpreiszahlung dem Käufer das Objekt übergeben?
Die Kaufpreiszahlung und der Besitzübergang sollen grundsätzlich ein Zug-um-Zug-Geschäft sein. Der Verkäufer, der das Objekt bereits vor dem Erhalt des Kaufpreises an den Käufer übergibt, erbringt eine ungesicherte Vorleistung, die für ihn mit Risiken verbunden ist. Niemand käme auf den Gedanken bei dem Verkauf eines Autos dieses vor dem Erhalt des Kaufpreises aus der Hand zu geben. Dies ist bei einer Immobile nicht anders.