Wie lange dauert die Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt)?

Die notarielle Gründung eines Unternehmens erfolgt in mehreren aufeinanderfolgenden Schritten, die zusammen in der Regel einige Wochen in Anspruch nehmen. Nach Beauftragung und Mitteilung der notwendigen Daten, werden vom Notar die Urkunden vorbereitet. Es findet dann ein Beurkundungstermin statt, bei dem die Gründungsurkunde und die Satzung verlesen und anschließend zusammen mit der Handelsregisteranmeldung und der Liste der Gesellschafter unterschrieben werden. Die Gründungsurkunden werden ihnen kurzfristig (meist als pdf) übermittelt.

Sie können dann einen Termin bei Ihrer Bank vereinbaren, um ein Geschäftskonto zu eröffnen und im Anschluss das erforderliche Stammkapital einzahlen. Sobald die Einzahlung erfolgt übermitteln Sie bitte den entsprechenden Zahlungsnachweis an den Notar. Der Notar wird nach dessen Erhalt sämtliche Unterlagen an das zuständige Registergericht übermitteln. Dieses wird in der Regel zunächst eine Vorschussrechnung erstellen und erst nach deren Bezahlung die Eintragung im Handelsregister vornehmen. Erst mit dieser Eintragung ist die Gründung der UG oder GmbH rechtlich abgeschlossen.

Während die Vorbereitung der Urkunden und die Vereinbarung des Termins in aller Regel kurzfristig möglich ist, kann die Bearbeitung beim Handelsregister auch schon einmal mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Darauf hat der Notar keinen Einfluss.