Wer muss zum Termin erscheinen?

Zum Beurkundungstermin zur Gründung einer GmbH/UG (haftungsbeschränkt) müssen grundsätzlich alle Personen erscheinen, die an der Gründung unmittelbar beteiligt sind. Dazu zählen in erster Linie die Gesellschafter, da sie die Gründungsurkunde unterzeichnen. Auch die Geschäftsführer nehmen am Beurkundungstermin teil, weil Sie im Rahmen der Handelsregisteranmeldung Erklärungen persönlich abgeben müssen.

Sollte ein Gesellschafter nicht persönlich erscheinen können, besteht die Möglichkeit, sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten zu lassen. In diesem Fall ist jedoch eine notariell beglaubigte Vollmacht erforderlich. Insgesamt dient der Termin dazu, alle relevanten Erklärungen rechtswirksam abzugeben, weshalb die Anwesenheit oder ordnungsgemäße Vertretung aller Beteiligten sichergestellt sein muss.