Was passiert, wenn das Stammkapital nicht vollständig eingezahlt wird?

Wenn das Stammkapital einer GmbH bei der Gründung nicht vollständig eingezahlt wird, kann die Gesellschaft nicht ohne Weiteres ins Handelsregister eingetragen werden. Für die Anmeldung muss mindestens der gesetzlich vorgeschriebene Teil des Stammkapitals (mindestens die Hälfte) nachgewiesen werden. Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Eintragung erfolgen.

Wird das Stammkapital nur teilweise eingezahlt, bleibt der jeweilige Gesellschafter außerdem verpflichtet, den noch offenen Betrag zu einem späteren Zeitpunkt vollständig zu leisten. Diese Zahlungspflicht besteht auch nach der Gründung weiter und kann von der Gesellschaft eingefordert werden.