Was kostet die Erstellung einer Vorsorgevollmacht oder einer Patientenverfügung?

Die Kosten für die Erstellung einer Vorsorgevollmacht oder einer Patientenverfügung richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und sind damit gesetzlich festgelegt und transparent geregelt.

Bei einer Vorsorgevollmacht hängen die Gebühren vom zugrunde gelegten Vermögenswert ab. Für die Berechnung wird die Hälfte des vorhandenen Vermögens zuzüglich eines Pauschalbetrags von 5.000,00 € für eine Betreuungsverfügung als Bemessungsgrundlage herangezogen. Auf dieser Basis werden die konkreten Notargebühren nach den gesetzlichen Tabellen ermittelt.

Für eine Patientenverfügung liegen die Kosten in der Regel bei etwa 90 €.