Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Mit einer Vorsorgevollmacht kann vorsorglich eine vertraute Person bevollmächtigt werden, die rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten des Vollmachtgebers beziehungsweise der Vollmachtgeberin für den Fall zu regeln, dass die betroffene Person aufgrund von Krankheit, Unfall oder altersbedingter Einschränkungen ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst oder nur noch teilweise regeln kann oder nicht mehr entscheidungsfähig ist.