Was ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts?

Nach dem Abschluss eines Immobilienkaufvertrages ist der beurkundende Notar verpflichtet, den Vertragsabschluss der Grunderwerbssteuerstelle des zuständigen Finanzamts unter Übersendung einer Kopie des Vertrages anzuzeigen. Die Grunderwerbssteuerstelle sendet jedem Käufer einen Grunderwerbssteuerbescheid zu. Sobald die Grunderwerbssteuer gezahlt ist, wird das Finanzamt dem Notar die sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung, d. h. die amtliche Bestätigung über die Zahlung der Grunderwerbssteuer zusenden. Mehrere Käufer sollten, um dem Finanzamt eine Zuordnung der Zahlung zu ermöglichen, die Grunderwerbssteuer nicht gemeinsam, sondern getrennt voneinander bezahlen.