Was ist der Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung?
Direkte Vollmacht für eine Person
Bei einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine Person direkt, in Ihrem Namen zu handeln. Das Gericht hat dabei keinen Einfluss auf die Handlungen dieser Person.
Betreuungsverfügung = Einbindung der Gerichts
Bei einer Betreuungsverfügung bleibt das Gericht in das Verfahren eingebunden. Sie können lediglich Wünsche äußern (zum Beispiel, wer Ihre Betreuung übernehmen soll oder wie bestimmte Angelegenheiten geregelt werden sollen). Das Gericht berücksichtigt diese Wünsche bei seiner Entscheidung, ist aber nicht daran gebunden.
Die Vielfalt der für den Notfall aufbereiteten notariellen Vorsorgemaßnahmen, welche idealerweise frühzeitig ergriffen werden sollten, ist groß. Gerne stehen wir Ihnen für die Ausgestaltung zur Seite.