Warum sollte ich den Kaufpreis nicht bezahlen, bevor der Notar ihn fällig gestellt hat?

In einem notariellen Kaufvertrag werden bestimmte Fälligkeitsvoraussetzungen definiert, deren Eintritt der Notar gegenüber den Vertragsbeteiligten feststellt, wenn der Kaufpreis durch ihn fällig gestellt wird. Erst mit dem Eintritt dieser Fälligkeitsvoraussetzungen kann ein für alle Beteiligten risikoloser Übergang der Immobilie erfolgen. Zahlt z. B. der Käufer den Kaufpreis bevor eine Eigentumsverschaffungsvormerkung zu seinen Gunsten in das Grundbuch eingetragen worden ist, läuft er Gefahr, dass er nicht – oder nicht lastenfrei – das Eigentum an der Immobilie erwerben kann. Der Käufer erbringt dann eine sog. ungesicherte Vorleistung, die für den Käufer mit erheblichen Risiken verbunden sind.