Warum muss eine GmbH beim Notar gegründet werden?

Eine GmbH muss zwingend beim Notar gegründet werden, da dies gesetzlich in § 2 Abs. 1 GmbHG vorgeschrieben ist. Die notarielle Beurkundung dient in erster Linie der Rechtssicherheit: Sie stellt sicher, dass die Gründung formal korrekt erfolgt und alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Darüber hinaus übernimmt der Notar eine wichtige Beratungs- und Belehrungsfunktion und unterstützt die Gründer dabei, mögliche rechtliche Probleme zu vermeiden und die Gründung rechtlich einwandfrei umzusetzen. Auf diese Weise werden sowohl die Interessen der Gründer geschützt als auch die korrekte Umsetzung aller gesetzlichen Anforderungen sichergestellt.