Wann wird eine Vollmacht wirksam?

Die Vorsorgevollmacht wird im Außenverhältnis wirksam, sobald der Bevollmächtigte eine auf seinen Namen ausgestellte Ausfertigung der Vollmacht besitzt.

Im Innenverhältnis kann jedoch etwas anderes vereinbart werden. So kann festgelegt werden, dass der Bevollmächtigte von der Vollmacht erst Gebrauch machen darf, wenn der Vollmachtgeber aufgrund von Krankheit, Unfall oder altersbedingter Einschränkungen nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu besorgen. Dadurch bleibt die Handlungsbefugnis des Bevollmächtigten an bestimmte Voraussetzungen gebunden.