Wann darf ich mit der GmbH Geschäfte machen?

Mit einer GmbH können Geschäfte rechtlich sicher erst nach der Eintragung ins Handelsregister getätigt werden. Ab diesem Zeitpunkt greift die Haftungsbeschränkung, das heißt, die Gesellschafter haften nur mit dem Vermögen der GmbH und nicht mit ihrem Privatvermögen.
Bereits mit der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags entsteht die sogenannte „GmbH in Gründung“ (GmbH i. Gr.). In dieser Phase kann die Gesellschaft bereits geschäftlich tätig werden.

Allerdings besteht bis zur Eintragung in das Handelsregister noch keine vollständige Haftungsbeschränkung. Es besteht vielmehr eine sogenannte Verlustdeckungshaftung. Das bedeutet, dass die Gesellschafter im Innenverhältnis gegenüber der Gesellschaft persönlich haften können, sofern die Eintragung der GmbH scheitert.