Muss ich mir Sorgen darüber machen, dass in meinem Kaufvertrag Bergschadensersatzansprüche erwähnt werden?

Im Ruhrgebiet wurde in der Vergangenheit an vielen Stellen Steinkohle abgebaut, was zu Bergsenkungen geführt hat oder noch führen kann. Wo mit Bergsenkungen zu rechnen ist, weiß der beurkundende Notar regelmäßig nicht. Deshalb werden anlassunabhängig in alle Kaufverträge über Immobilien im Ruhrgebiet Regelungen dazu aufgenommen, ob und ggf. in welchem Umfang in der Vergangenheit bereits Bergschäden aufgetreten und reguliert worden sind. Anlass zur Sorge ist das nicht. Zudem sorgen die Notare durch die Aufnahme einer Abtretung etwaiger Bergschadensersatzansprüche in den Kaufvertrag dafür, dass immer der aktuelle Eigentümer auch Inhaber derartiger Ansprüche gegenüber früheren Bergwerksbetreibern oder deren Rechtsnachfolgern ist.