Muss eine Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister registriert werden?

Eine Eintragung der Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister ist nicht Pflicht. Sie wird jedoch dringend empfohlen, da sie im Ernstfall einen schnellen Zugriff auf die Vollmacht ermöglicht. Davon profitieren nicht nur Angehörige, sondern auch Ärzte, Behörden und andere relevante Stellen.