Kann ich mehrere Bevollmächtigte für die Vorsorgevollmacht haben?

Ja, es ist möglich, mehrere Personen zu bevollmächtigen. Dabei bestehen unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten.

Unterschied zwischen Einzelvollmachten und Doppelvollmachten

Zum einen können mehrere voneinander getrennte Einzelvollmachten erteilt werden. In diesem Fall übernimmt jede bevollmächtigte Person einen bestimmten Aufgabenbereich eigenständig, beispielsweise finanzielle oder gesundheitliche Angelegenheiten.

Daneben kann auch eine Doppelvollmacht erteilt werden. Diese kann so ausgestaltet sein, dass die bevollmächtigten Personen nur gemeinsam Entscheidungen treffen und handeln dürfen. Ebenso ist es möglich festzulegen, dass beide Personen den Vollmachtgeber oder die Vollmachtgeberin jeweils auch einzeln vertreten können. In diesem Fall kann zusätzlich geregelt werden, ob im Innenverhältnis ein bestimmtes Rangverhältnis zwischen den Bevollmächtigten bestehen soll.