Kann ich eine Vorsorgevollmacht jederzeit ändern oder widerrufen?
Ja, eine Vorsorgevollmacht kann jederzeit geändert oder widerrufen werden, solange Sie geschäftsfähig sind.
Bei einer Änderung gibt es zwei Möglichkeiten: Es kann entweder eine neue Vollmacht erstellt oder bestehende Vollmachten durch Ergänzungen geändert werden. In beiden Fällen ist eine notarielle Beurkundung sinnvoll. Bei einem Widerruf sollte die ursprüngliche Urkunde möglichst vernichtet werden, und bereits ausgehändigte Exemplare sollten zurückverlangt werden, um Missverständnisse und Missbrauch zu vermeiden.