Kann ich eine GmbH auch allein gründen?

Ja, eine GmbH kann auch von nur einer Person gegründet werden, dies wird als Ein-Personen-GmbH bezeichnet. Für die Gründung wird mindestens ein Gesellschafter und ein Geschäftsführer benötigt, wobei beide Rollen von derselben Person übernommen werden können. Grundsätzlich gelten dabei die gleichen rechtlichen Regelungen wie für jede andere GmbH.

Wichtig ist die Befugnis des Geschäftsführer zur Eingehung von sogenannten „Insichgeschäften“. Das bedeutet vor allem, dass die Person des Geschäftsführers Verträge mit der Gesellschaft abschließen kann, wofür eine Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erforderlich ist.