Kann ich den Firmennamen der Gesellschaft frei wählen?

Der Firmenname kann grundsätzlich frei gewählt werden, unterliegt jedoch bestimmten gesetzlichen Vorgaben. Er muss das Unternehmen eindeutig kennzeichnen und sich klar von bereits bestehenden Unternehmen am selben Ort unterscheiden. Außerdem darf der Name keine irreführenden Angaben enthalten, beispielsweise über die Art, den Umfang oder die Größe der Geschäftstätigkeit. Ebenso ist zu beachten, dass keine geschützten Markenrechte oder Namen Dritter verwendet werden dürfen.

Bei haftungsbeschränkten Gesellschaften wie der GmbH oder UG ist zusätzlich der entsprechende Rechtsformzusatz verpflichtender Bestandteil des Firmennamens. Sobald ein Name ausgewählt wurde, wird dieser im Rahmen der Gründung durch uns geprüft und die rechtliche Zulässigkeit in Abstimmung mit der IHK abgeklärt.