Ab welchem Alter sollte ich eine Vorsorgevollmacht erstellen?
Grundsätzlich kann jede volljährige Person eine Vorsorgevollmacht erstellen. Entscheidend ist, dass mit dem 18. Lebensjahr das elterliche Sorgerecht endet und damit keine gesetzliche Vertretung mehr besteht, die im Fall einer Entscheidungsunfähigkeit automatisch handeln könnte.
Frühzeitig handeln
Da nicht vorhersehbar ist, ob und wann ein solcher Fall eintritt, ist es sinnvoll, bereits frühzeitig eine Vorsorgevollmacht zu errichten. Sie stellt sicher, dass im Ernstfall eine selbst bestimmte Person die notwendigen Entscheidungen treffen kann und ein gesetzlicher Betreuer nicht bestellt werden muss. Aus diesem Grund wird grundsätzlich jeder volljährigen Person empfohlen, eine entsprechende Vollmacht zu erstellen.