Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit

ZIEMS | Kanzlei an der Stadtkrone | Notare Rechtsanwälte GbR ist bemüht, ihre Website www.kanzlei-an-der-stadtkrone.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage ist die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) in Verbindung mit der EU-Richtlinie 2016/2102.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist im bereitgestellten Kontrastmodus gemäß unserer Prüfmethode barrierefrei. Sie erfüllt die Anforderungen der Barrierefreiheit entsprechend der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA.

Prüfmethode: Selbstbewertung mittels Accessibility Checker „Silktide“ und „Wave“
Erstellt am: 11. Juni 2025
Zuletzt geprüft am: 11. Juni 2025

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachfolgenden Inhalte sind derzeit nicht barrierefrei:

  • Wird die Website nicht in den Kontrastmodus umgeschaltet, der extra zur besseren Zugänglichkeit bereitgestellt wird, kommt es hinsichtlich des Kontrastes zu Einschränkungen in der Lesbarkeit.
  • Aus organisatorischen Gründen ist unsere Website nicht durchgängig in leichter Sprache verfügbar. Eine separate Seite in leichter Sprache gibt Ihnen jedoch eine Zusammenfassung über unsere Dienstleistungen in leichter Sprache.

Barrierefreie Alternativen

  • Bei Bedarf unterstützen wir Sie gern telefonisch oder per E-Mail.

Feedback und Kontakt

Sie haben Barrieren auf unserer Website entdeckt? Teilen Sie uns diese gern mit, damit wir aktiv werden können. Im Idealfall benennen Sie eine konkrete Seite (mit URL), auf der das Problem auftritt; dazu Ihre Browser-Version (z. B. Firefox, Chrome, Safari) sowie Ihr Betriebssystem (z. B. Mac OS, Windows, iOS, Android).

Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung.

Kanzleiadresse

Kanzlei an der Stadtkrone – Ziems Notare & Rechtsanwälte
Pariser Bogen 7
44269 Dortmund
Telefon: +49 231 700 125 00
Telefax: +49 231 700 125 55
E-Mail: info@kanzlei-an-der-stadtkrone.de
(Stichwort: „Barrierefreiheit“)

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Rückmeldung zu Ihrem Hinweis erhalten haben, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen wenden:

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik
Bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de